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Gemeinde Bovenau

im Amt Eiderkanal

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Bekanntmachungen

Neuer Obstsorten-Lehrpfad eröffnet

Presseinformation 5/2024

Bovenau:

Neuer Obstsorten-Lehrpfad eröffnet

Gute Neuigkeiten für Apfelkundler und Obstsorteninteressierte und solche die es werden wollen: Im Rahmen des Projektes „Revitalisierung der Streuobstwiesen“ wurden an den Obstbäumen auf den Flächen des Naturerlebnisraumes „Wakendorfer Mühle“ und „Am Feuerwehrhaus“ Sortenschilder mit Informationen zu Herkunft, Verwendung, Geschmack und zu weiteren Sorteneigenschaften angebracht. Damit haben interessierte Bürger und Touristen nun Gelegenheit, Ihr Wissen über einheimische Obstsorten aufzufrischen oder zu erweitern. Darüber hinaus kann der Obstsorten-Lehrpfad auch als außerschulischer Lernort für Kinder und Jugendliche genutzt werden.

Bürgermeister Daniel Ambrock und der Vorsitzende des Umweltausschusses der Gemeinde Bovenau, Klaus Thoms, äußerten sich erfreut über den Abschluss des Projektes: „Mit der Neuanpflanzung von zwanzig heimischen Obstsorten haben wir ein wichtiges Zeichen für den Erhalt der Natur und die Artenvielfalt gesetzt. Der Obstorten-Lehrpfad bietet Kindern, Jugendlichen und Bürgern die Möglichkeit, sich über alte und aktuelle Obstorten zu informieren. Der neue Obstsorten-Lehrpfad fügt sich hervorragend in die anderen naturschutzbezogenen Angebote, wie der Blühwiese am Feuerwehrhaus, dem Naturerlebnisraum und der jährlich stattfindenden Mostaktion der Gemeinde Bovenau ein.“ Gemeinsam appellierten Sie an die Bürger, Vereine und Verbände dieses Angebot zur Umweltbildung gezielt zu nutzen, so Ambrock und Thoms abschließend.

Zum Projekt: Das Projekt „Revitalisierung der Streuobstwiesen der Gemeinde Bovenau“ wurde mit Mitteln aus dem Regionalbudget der LAG AktivRegion Eider- und Kanalregion Rendsburg e.V. gefördert.


Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der  Gemeinde Bovenau

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bovenau gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen der gemeinsamen Lärmaktionsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005 ist die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht erfolgt. Seit 2007 wurden daraufhin bundesweit in einer ersten Stufe Lärmaktionspläne aufgestellt. In der vierten Stufe zum Jahr 2024 sind diese Lärmaktionspläne nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben.

Seit der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung haben sich die betroffenen Städte und Gemeinden der Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg für eine gemeinsame Bearbeitung zusammengeschlossen.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung des Lärmaktionsplanes die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden zu beteiligen und zu informieren. Sie sind aufgerufen, Hinweise zu geben oder selbst Vorschläge zu unterbreiten, wo und auch wie die Lärmsituation im Gemeindegebiet zu verbessern ist. Die Betrachtung liegt dabei auf den Hauptverkehrsstraßen, welche die Gemeinden durchziehen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Bovenau liegt in der Zeit

vom 01. Dezember 2023 bis zum 05. Januar 2024

in der Amtsverwaltung des Amtes Eiderkanal in Osterrönfeld, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld, Zimmer 11 (1.OG), während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) öffentlich aus.

Weiterhin ist eine Beteiligung über die Online-Veröffentlichung unter dem Internet-Link: www.amt-eiderkanal.de/gemeinden/bovenau/aktuelles möglich.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez.

Jannika Stieber

Anlage/n:

  • Entwurf Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bovenau
  • Lärmkarten der Gemeinde Bovenau

Schülerbeförderung ab 15.08.2022

Neue Fahrpläne im öffentlichen Personennahverkehr/ Schülerbeförderung ab 15.08.2022

Liebe Schulkinder,
liebe Eltern der Schulkinder in der Gemeinde Bovenau,
nächste Woche ist wieder Schulbeginn und erneut ändern sich ein paar Dinge in der Schülerbeförderung (ÖPNV) zum 15.08.2022. Es ändern sich ein paar Abfahrzeiten und Haltestellenbezeichungen.
Ortsteil Bovenau:
Die Haltestelle Kieler Straße heißt nun Sehestedter Straße
Ortsteil Ehlersdorf:
Die Haltestelle Dengelsberg in Ehlersdorf heißt nun Steinwehrer Weg.
Die Haltestelle Dengelsberg wird neu beim Herrenhaus Dengelsberg/ Firma Richter Helm errichtet.
Ich bitte Euch die Anlagen zur Kenntnis zu nehmen und in der persönlichen Planung zu
berücksichtigen. Die einzelnen Fahrpläne findet ihr bei www.nah.sh ab dem 15.08.2022 oder hier
zum herunterladen: https://www.dbregiobus-nord.de/fahrplan/kursbuchtmpl

Ihr und Euer
Daniel Ambrock


Solardachkataster der Klimaschutzagentur

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Informationen zur Schülerbeförderung 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde erneut der ÖPNV und die Schülerbeförderung angepasst.  ...  Artikel lesen »


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