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Gemeinde Bovenau

im Amt Eiderkanal

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Bauplanverfahren Gewerbegebiet A210

FAQ Bauplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes an der A210

Wie läuft das Bauplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebietes an der A210 ?

Das Aufstellungsverfahren

Anträge oder Anregungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans können von Bürgerinnen bzw. Bürgern oder Investorinnen bzw. Investoren, aus den politischen Fraktionen oder aus der Verwaltung kommen.

In diesem Fall kam, ergänzend zu der bereits vorhandenen Planung der nördlichen Erweiterung des Gewerbegebietes, ein Projektierer mit der Anregung auf die Gemeindevertretung Bovenau zu,  die Projektfläche auf bis zu 60 ha zu planen um den Anforderungen heutiger Flächenbedarfe für Gewerbe gerecht zu werden. 

Jedes Bebauungsplanverfahren beginnt mit der Fassung eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung. Man spricht hier vom sogenannten Aufstellungsbeschluss. Dieser drückt aus, dass die Gemeinde das Verfahren für einen Bebauungsplan in Gang setzen will.

 

Der Aufstellungsbeschluss

Der Aufstellungsbeschluss bezieht sich dabei immer auf ein abgegrenztes Gebiet, für das der spätere Bebauungsplan gelten soll.

Mit dem Aufstellungsbeschluss beauftragt die Gemeinde ein Planungsbüro zur Ausarbeitung eines Planentwurfs

Wichtiger Hinweis: für die Erweiterung des Gewerbegebietes an der A210 ist dies in dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung Bovenau am 21.03.2024 noch nicht erfolgt. Dies soll erst nach vorherigen Bürgerinformationen ergänzend erfolgen.

 

Der Planentwurf

Nach der Beauftragung eines Planungsbüros und mit den ersten Planentwürfen wird dann auch bald klar, welche öffentlichen Belange, insbesondere Umweltbelange, durch den Bebauungsplan betroffen sein können.

 

Zur Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans hat dann beim normalen Bebauungsplanverfahren eine umfassende Umweltprüfung stattzufinden. Gleichzeitig oder auch schon früher werden verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Fragestellungen erforderlich. Dazu gehören insbesondere Baugrundgutachten, Bodengutachten, Artenschutzgutachten, ggf. Hochwassergutachten und auch Verkehrs- und Lärmschutzgutachten.

In dieser Planungsphase sollen dann im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung die Öffentlichkeit und die Behörden schon einbezogenwerden.

 

Der Bebauungsplan

Ist der Entwurf des Bebauungsplans ausgereift und sind alle notwendigen Gutachten erstellt, wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Bei der öffentlichen Auslegung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Gleichzeitig erhalten alle Träger öffentlicher Belange, also sämtliche Behörden, den Entwurf zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme werden diese ausgewertet und in einer Übersicht für die Gemeindevertretung aufbereitet. Die Gemeindevertretung hat dann eine Abwägungsentscheidung zu treffen, wie er die privaten und öffentlichen Belangegewichtet und welche Bedeutung sie ihnen zumisst.

 

Der Beschluss für einen Bebauungsplan und die Inkraftsetzung

Je nachdem beschließt Die Gemeindevertretung entweder den Bebauungsplanentwurf nochmals zu ändern oder sie beschließt den Bebauungsplan als Satzung fertigzustellen.

In erstem Fall findet eine erneute Auslegung statt, in zweitem Fall wird der Bebauungsplan öffentlich im Bekanntmachungsblatt sowie auf den Internetseiten der Amtsverwaltung bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.

 

Wie lange dauert das alles?

Die Länge des Verfahrens ist abhängig von Kapazitäten der zu beauftragenden Ingenieurbüros für die Erstellung der Entwürfe und der Gutachten, von der Anzahl der Stellungnahmen der öffentlichen Belange und Behörden und deren Abwägungen sowie Anzahl der Auslegungen des Bebauungsplanes.

Grundsätzlich kann mit ca. mindestens 3 Jahren gerechnet werden.  

 

 

Ablaufschema Bebauungsplanverfahren