Was erledige ich wo?
Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte haben möchten, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Beschreibung
Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie
- bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
- über Internetportale der Bundesländer,
- oder über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.
Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer.
Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Kurztext
- Bodenrichtwertkarte Auszug
- Informationen über Bodenrichtwerte, z.B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs oder Bauvorhabens
- kostenfreie Einsicht in die Bodenrichtwerte über
- Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort
- Internetportale der Bundesländer
- oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D)
- Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.
- mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei
- schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte erfolgen auf formlosen Antrag und sind nach Maßgabe des Landesrechts kostenpflichtig
- zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Fristen
keine
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage
§ 196 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Rechtsbehelf
Leistungsklage auf Auskunftserteilung
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja - bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Bauleitplanung
- Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
- Eintragung in das Grundbuch
- Hausmüll Entsorgung
Ansprechpartner
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Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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Postfach: 905
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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Postfach: 905
Kaiserstraße 8
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