23. Juni 2022

[PDF] Dokument ansehen

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bovenau.

Die Landtagswahlen sind vorbei und es ist derzeit eine neue Koalition im Gespräch miteinander. Wir werden sehen was sie jedem und jeder Einzelnen von uns bringt.
Als nächstes haben wir am 14. Mai 2023 die Kommunalwahlen in unserer Gemeinde sowie die Wahl für die Besetzung im Kreistag Rendsburg-Eckernförde vor uns. Ich bin gespannt welche Bürgerinnen und Bürger sich politisch engagieren wollen und werden, um unsere Gemeinde weiterhin so schön zu halten und gemeinsam weiterzuentwickeln. Gehen Sie gerne auf die jeweiligen Vorsitzenden der kommunalen Parteien zu. Insbesondere möchte ich hier auch Bürgerinnen ansprechen. Informieren Sie sich gerne einmal über die mögliche kommunale Arbeit und machen Sie mit. Einen Praxisleitfaden für Einsteigerinnen und für Einsteiger in die kommunale Arbeit gibt es in einer Info-Broschüre bei der Gleichstellungsstelle des Kreises: FrauenForum RD-ECK Infobro-schuere Frauen in die Kommunalpolitik.

Viele von Ihnen haben Unterlagen für den Zensus bekommen im Zusammenhang mit der für 2025 anstehenden Grundsteuerreform. Die Neuberechung wird ab 2025 umgesetzt. Dazu ist in diesem Jahr die Bewertung aller Grundstücke in Deutschland angeordnet und die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung durch alle Eigentümer und Eigentümerinnen an das Finanzamt erforderlich, unabhängig davon ob Sie bisher eine Steuererklärung jährlich eingereicht haben oder nicht. Dazu haben Sie ab dem 01.07.2022 bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Nähere Informationen unter www.Schleswig-Holstein.de/grundsteuer und einen aussagekräftigen Flyer mit vielen Antworten zu Ihren Fragen bei mir in Papierform, in den Informationskästen oder dem Link Flyer Grundsteuerreform.

Seit Mai ist das Sportportal für unsere Region aktiv geschaltet. Unter www.sportregion-rendsburg.de finden Sie die Möglichkeit kurz und auf einen Blick Sportvereine sowie vor allem sportartenspezifische Angebote, Termine und Sportnachrichten zu finden. Auch unsere Vereine sollen und dürfen hier ihre Angebote einstellen.
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle für die großartigen Aktionsangebote des Sportverein GW Bovenau mit ihren „Sport & Talk“ Veranstaltungen, sowie einem traumhaften Sommerfest mit viel Spaß und Tanz. Das war toll und das habt ihr super gemacht. Beim nächsten Mal sind hoffentlich noch viel mehr Bürgerinnen und Bürger mit dabei. Die Veranstaltungen stehen in den Info-Kästen in der Gemeinde und auf www.gw-bovenau.de.
Ehrenamtlich engagierte können sich auf der Internetseite www.ehrenamtskarte.de diverse Bonusangebote sichern. Nutzen Sie bitte diese Möglichkeiten.

Der Krieg in der Ukraine hat tagtägliche Auswirkungen. Derzeit haben wir im Amtsbereich 134 Menschen aufgenommen, von denen 8 Menschen in unserer Gemeinde von privaten Haushalten aufgenommen wurden. Ihr lieben Aufnehmenden: Euer Engagement ist wunderbar und ich kann nicht in Worte fassen, wie dankbar ich darüber bin. Die direkte Betreuung dieser unschuldig in Not geratenen Menschen ist durch nichts zu ersetzen. Danke!

Am 27.06.2022 führen wir die nächste Gemeindevertretungssitzung durch. Ich würde mich freuen, Sie endlich mal wieder zahlreich begrüßen zu können. Als Themen stehen unter anderem auf der Agenda die Sanierung der Teichkläranlage in Ehlersdorf, eine Satzung der Gemeinde Bovenau für Ehrungen und Auszeichnungen, sowie die Möglichkeit der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Ortsteil Bovenau.
Die Kinderfreizeit Amt Eiderkanal findet erneut in Ehlersdorf auf dem Sportplatz statt vom 05.08. – 07.08.22. Danke möchte ich hier auch den vielen Engagierten aus der Gemeinde Bovenau.
Unser Jahrmarkt mit Familienfest und vielem mehr wird vom 19.08. – 21.08.2022 stattfinden. Euch erwartet wieder ein tolles Rahmenprogramm für Alt und Jung.  
Am 27.08.2022 wird die Einweihungsfeier der Feuerwehren im neuen Feuerwehrhaus mit einem Tag der offenen Tür sowie einem Programm, auch für Familien und Kinder, stattfinden. Endlich können die Kameradinnen und Kameraden ihr neues zu Hause präsentieren.
In den Terminkalender schreiben sollten Sie sich auch schonmal Samstag, den 03.09.2022 um 10:30 Uhr. Hier möchte ich wieder mit Ihnen in Uns Huus einen Bürger&BürgerinnenDialog durchführen, um zu hören wo „der Schuh drückt“, welche Fragen Sie an die kommunale Politikarbeit haben, aber auch gerne hören, womit Sie zufrieden sind. Themenschwerpunkt wird unter anderem die weitere Entwicklung unseres Bürgerzentrums sein. Sie erhalten aber noch eine separate Einladung.

Nun steht aber erst einmal die Sommerferienzeit vor der Tür. Allen SchülerInnen wünsche ich eine schöne Ferienzeit und den Kindern, die sich für Ferienspaßaktionen angemeldet haben und / oder in den Urlaub fahren, eine großartige Zeit und gute Erfahrungen. Ich würde mich freuen, wenn auch wir es in unserer Gemeinde bald wieder schaffen auch Angebote für die Ferienzeit unseren Kindern und Jugendlichen Gemeinde anbieten zu können.
 
Ich wünsche uns nun aber erst einmal allen einen spitzenmäßigen Sommer und eine harmonische Urlaubszeit.  Bleiben Sie gesund,
Ihr/ Euer


Daniel Ambrock
Bürgermeister

P.S. Sie können übrigens die blau hinterlegten „Links“ in den digitalen Bürgermeisterbriefen auf www.bovenau.de in der jeweiligen pdf Datei durch direktes Anklicken nutzen.


Noch ein paar erforderliche Hinweise zur „guten Nachbarschaft“ zwischen Gemeinde und den Anwohnenden

Unsere Satzungen finden Sie unter: www.bovenau.de/gemeinde/ortsrecht.html

Die Straßenreinigungssatzung
Hier sind die Pflichten der Anwohnenden festgelegt, die an Gehwegen oder Straßen wohnen. Sie sind verpflichtet die Gehwege und Straßen (auch Rinnsteine) sauber zu halten; dies beinhaltet auch das Grünzeug aus den Fugen zu entfernen, überwachsende Grassoden der Grünstreifen abzustechen und zu entfernen sowie im Winter unmittelbar Eis &  Schnee zu räumen. Auch die angrenzenden Grünstreifen werden bitte sauber und durch Sie kurz und sauber gehalten, so dass die Gehwege ohne Einschränkungen genutzt werden können.
Hecken und Pflanzen werden bitte so gepflanzt, dass sie, wenn sie wachsen, nicht auf das Lichtfenster der Straßen und Wege ragen. Generell gilt, dass Grenzbepflanzung nur im Einvernehmen mit den Eigentümern der angrenzenden Fläche gestattet ist.
Immer noch ragen viele Sträucher, Bäume etc. auf öffentliche Wege und Straßen und behindern die Verkehrsteilnehmenden so stark, dass teilweise bei Gehwegen auf die Straßen ausgewichen werden muss. Konsequent werden wir ab dem Beginn 3. Quartal alle Hecken, Bäume, Sträucher etc. entfernen oder schneiden lassen, auf Rechnung der Eigentümer, wo die Regeln bisher trotz mehrmaliger Informationen nicht umgesetzt wurden. Das ist nicht fair gegenüber den Verkehrsteilnehmenden aber insbesondere nicht denen gegenüber den Eigentümern und Bewohnern, die sich an die geltenden Regeln halten.

Wer noch einmal nachlesen möchte, findet die Satzung hier: https://www.amt-eiderka-nal.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/06_strassenreinigungssatzungdergemeindebovenau2206.pdf

Die Regeln gelten übrigens nicht nur für die an die Gemeinde angrenzenden Grundstücke sondern auch ganz allgemein. Näheres finden Sie hier im Internet unter www.nachbarrecht.de/schleswig-holstein.html oder direkt im Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein. Alle sollten bitte einmal für sich prüfen ob die Bedingungen z.B. aus dem §37 „Grenzabstände“ so erfüllt sind für eine gegenseitige, gute Nachbarschaft.

Bei Problemen helfen Ihnen gerne die Schiedsleute im Amt Eiderkanal, diese finden Sie hier: Ansprechpartner-Schiedsverfahren-Streitschlichtung und Informationen allgemein in der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein.

Unsere Satzung über das Anbringen von Straßen- und Hausnummernschildern
Immer wieder stelle ich fest, dass einige Häuser nicht gekennzeichnet sind bzw. Postkästen nicht ordentlich zugeordnet werden können.
Bitte kennzeichnen Sie Ihr Haus so, dass von der Straße aus die Hausnummer deutlich mit erkennbaren Ziffern in 2 m – 2,4 m Höhe mit 12 cm hohen und 14 cm breiten Hausnummernschildern zu sehen sind. Die Sichtbarkeit von der Straße aus durch Bäume, Sträucher und auf sonstige Weise darf nicht beeinträchtigt werden.
Quelle:https://www.amt-eiderka-nal.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/10_satzunganbringenstrassenschilderhausnummern.pdf