Der Schleswig-Holsteinische Kanal / Eiderkanal - Steinwehr

Kulturlandschaft-historisches Gutachten von Barbara Runtsch, Hamburg, September 2001

KANALBETRIEB 1783-1895

Treideln
Der Kanal war für die damals üblichen Handelsschiffe d.h. Segelschiffe erbaut worden. Da in dem eng begrenzten Kanalbett ein die Winde ausnutzendes Kreuzen nicht möglich war, mussten die Schiffe bei ungünstigen Windverhältnissen vom Ufer aus gezogen, d.h. getreidelt, werden.
Beim Bau des Kanals waren auf gesamter Länge sog. Treidelpfade angelegt worden. Von Holtenau bis Steinwehr waren beidseitig des Kanals entsprechende Wegetrassen jedoch mit unterschiedlichen Funktionen vorhanden. Die nördliche Trasse - das sog. ‚Trottoir' - war breiter und der Benutzung von Pferdegespannen zugedacht, während die südliche, schmalere nur für den Einsatz menschlicher Muskelkraft zugelassen war. Der befahrbare Weg am Nordufer setzte sich bis Rendsburg fort.
Folgende Zitate belegen die Nutzung und Form dieser Wege:

 

  • ‚Der Kanal hatte nur zwischen Holtenau und seiner Einmündung in den Schirnauer See bei Fohrde auf beiden Seiten einen Treidelpfad. Auf dem Nordufer reichte der Pfad jedoch bis Rendsburg und dieser Pfad war für Pferde bestimmt, während auf dem südlichen Ufer die Schiffsbesatzungen ihre Schiffe selbst ziehen durften.' (CHRISTIANSEN, E., 1991, S.35)
  • ‚Der Treidelweg für Pferdegespanne war 5 Meter breit, so dass sich auch Gespanne begegnen konnten. Teilweise war der Weg sogar gepflastert.' (HOOP, E., 1991, S.9)
  • ‚Die Pferde, welche die Schiffe ziehen, gehen immer auf dem Canaldamm an der Schleswigschen Seite, woselbst das Trottoir sich befindet. Sonst darf der Damm nicht mit anderem Fuhrwerk befahren werden, ...' (HIRSCHFELD, W., 1847,, S.193)

Westlich von Rendsburg musste vollständig auf den Einsatz von Pferdegespannen verzichtet werden. Hier ließ die feuchte Wiesenlandschaft entlang der Untereider die bauliche Anlage von befahrbaren Treidelwegen nicht zu, so dass lediglich Ziehwege existierten, von denen aus Schiffe von Menschen gezogen werden konnten. Größere Schiffe mussten auf der Untereider mit Tiderichtung segeln. (HOOP, E., 1991, S.7,8)
An den Treidelwegen standen an der Innenseite der Biegungen sog. Rollpfähle (ca. 2 m hoch), um die das Schlepptau geführt und die Zugrichtung der Pferde optimiert werden konnte (HOOP, E., 1991, S.9f) Neben dem Treideln bestand bei kleineren Schiffen auch die Möglichkeit, durch Staken und durch das Bugsieren mit Beibooten nachzuhelfen. (HOOP, E., 1991, S.10)

Abb.5: Prinzipskizze zum Vorgang des Treidelns

Quelle: HOOP, E., 1991, S.10


Der Vorgang des Treidelns wird folgendermaßen geschildert:


 â€šWehet der Wind, so können die Schiffe segeln bis zu dem Punkte vor jeder Schleuse, wo sich eine hölzerne Hand befindet, das Wahrzeichen, die Segel einzuziehen und die Schiffe zu stoppen damit diese nicht mit zu großer Rapidität gegen die Schleusen anlaufen. - Wehet aber kein Wind, so ist es möglich, dass sich zwei Schiffe begegnen, welche beide gezogen werden, und da nun für dasjenige Schiff, welches seine Zugleine im Wassersenken lassen muß, immer eine kleine Beschwerde damit verbunden ist, so hat man die Einrichtung getroffen, dass diejenigen Schiffe, welche mit dem Winde gehen, sich dieser Beschwerde unterwerfen müssen. - Die Pferde, welche dieses ziehen, halten sich dann an der äußersten Seite des Canaldammes und stehen so lange stille, das von ihnen gezogene Schiff, welches in der Fahrt ist, treibt nach, holt sie ein, die Zugleine wird schlapp, senkt sich, das Schiff hält sich an der entgegengesetzten Seite des Canals, und während dessen gehen die Pferde des gegen den Wind gezogenen Schiffes an der inwendigen Seite am Wasser, ziehend fort, das von ihnen gezogene Schiff hält sich gleichfalls nach derselben Seite, wo die dasselbe ziehenden Pferde gehen, nach Schleswig, und es wird über die gesenkte Zugleine weggezogen, worauf die Pferde des anderen Schiffes auch wieder anziehen und ihre Reise fortsetzen.' (HIRSCHFELD, W., 1847, S. 62)
Teilweise wird in der Literatur auf begleitende Baumreihen entlang der Treidelwege hingewiesen1 . Dies lässt sich lediglich für den Abschnitt bei der Klein Königsförder Schleuse anhand einer Karte von 1785 belegen2 . Andere Kartendarstellungen und Abbildungen stellen keine Bäume dar.


Für das Treideln, die Nutzung der Treidelwege und die zu entrichtenden Tarife bestanden strenge Auflagen:

 

  • Die Wege waren von jedem öffentlichen Gebrauch ausgeschlossen (CHRISTIANSEN, E., 1991, S.69). Bauern mussten sie schonen und durften sie nur bei Frost befahren.
  • Für ein Schiff über 10 Commerzlasten (26 t) musste mindestens ein Pferdegespann gemietet werden, um die Pferde nicht überzustrapazieren; es gab auch Gespanne mit 4 und 6 Pferden (HOOP, E., 1991, S.9).
  • Die 17853 festgelegten Tarife für das Treideln betrugen 18 Schilling pro Pferd und Meile (CHRISTIANSEN, E., 1991, S.35)

Bei der Diskussion, um die Anlage von Lösch- und Ladeplätzen außerhalb der Häfen stellte der Schutz des Zustandes der Treidelwege immer ein wichtiges Beurteilungskriterium dar. Die Pferdehalterstellen in Holtenau und Kluvensiek, von denen die Tiere zum Treideln zur Verfügung gestellt wurden, waren baulich den Schleusenanlagen zugeordnet und wurden i.d.R. von den Schleusenwärtern oder von Pächtern betrieben. Mit 24 Pferden war die Station an der Kluvensieker Schleuse die größte der insgesamt vier Stationen am Kanal.
Mit Aufkommen der dampfgetriebenen Schifffahrt (Anfang des 19. Jahrhunderts) verlor das Treideln an Bedeutung. Ab 1840 ist vor allem von der Untereider bekannt, dass Dampfbugsierboote, so der Schlepp(rad)dampfer ‚Eider', zum Einsatz kamen (HOOP, E., 1991, S.10 u. CHRISTIANSEN, E., 1991, S.60).


1. Auch Jungjohann+Hoffmann+Krug, 1982, S. 64 schreiben davon, dass Lindenreihen an den Treidelwegen für den erforderlichen Windschutz sorgten.
2. Karte von I. A. Thiessen aus dem Jahre 1785, abgedruckt in STOLZ; G., 1989, S. 17
3. Placat, wodurch die vorläufige Bestimmung aller mit der Canal-Fahrth verbundenen Neben-Abgaben bekannt gemacht wird.' (MCV 9, S.35)