Was erledige ich wo?
Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
Wasserversorgungsanlagen müssen unter bestimmten Voraussetzungen beim Kreis / bei der kreisfreien Stadt angezeigt werden.
Beschreibung
Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn
- eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
- eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
- bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
- das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.
Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.
Zuständigkeit
An die Kreise und kreisfreien Städte.
erforderliche Unterlagen
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.
Rechtsgrundlage
§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001).
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Überwachung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
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E-Mail: info@kreis-rd.de
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