Was erledige ich wo?

Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Wasserversorgungsanlagen müssen unter bestimmten Voraussetzungen beim Kreis / bei der kreisfreien Stadt angezeigt werden.  


Beschreibung

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn

  • eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
  • eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
  • bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
  • das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.

Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.



Zuständigkeit

An die Kreise und kreisfreien Städte.



erforderliche Unterlagen

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.




Rechtsgrundlage

§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001).

§ 13 TrinkwV




Weitere Informationen

Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Überwachung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 


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E-Mail: info@kreis-rd.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein