Was erledige ich wo?
Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Kurztext
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben möchte, benötigt vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.
Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Fristen
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,
- nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
- die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
- die Voraussetzungen geprüft wurden.
Voraussetzungen
gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung
Kosten
Verfahrenskosten
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Rechtsgrundlage
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Rechtsbehelf
Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides
verwandte Vorgänge
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Krankheitserreger: gewerblicher Umgang - Anzeige der Aufnahme/Änderungsanzeige
- Leichenpass: Ausstellung
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Schaustellungen von Personen: Erlaubnis
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Dr. Verena Schmidt
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: +49 4331 202-313
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 118
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Frau Wenke Steinfeldt
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Tel.: +49 4331 202-1034
Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 121
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